Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz (GwG-Ident)
Im Rahmen der Eröffnung eines Kontos bei einem Kreditinstitut in Deutschland, aber auch z.B. bei Änderungen der Verfügungsberechtigten, ist gesetzlich eine Identifikation sowie Überprüfung der Legitimation vorgeschrieben. Grundlage ist das deutsche Geldwäschegesetz (GwG), das eine Prüfung der Identität natürlicher und juristischer Personen vorsieht, die ein Konto in Deutschland eröffnen möchten.